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Preise & Bedingungen

Zuschüsse zu Ihrem Treppenlift
Als Pflegebedürftiger können Sie von der Pflegeversicherung / Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von 2.557,00 EUR erhalten gemäß § 40 SGB XI (Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes). Ein formloser, schriftlicher Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt, um unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss gewährt zu bekommen.

Mehr Informationen zu den Zuschüssen
Ihr Treppen- oder Rollstuhllift als Neukauf
Der Preis für Ihren STUFENLOS Treppen- oder Rollstuhllift ist abhängig von der Treppenform (gerade oder mit Kurven), der Anzahl der Etagen (1 oder mehrere Etagen), dem Liftsystem (Treppen- oder Rollstuhllift) für das Sie sich entscheiden.

Bei einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin bei Ihnen zuhause erstellen wir Ihnen gerne Ihr persönliches Angebot für Ihren STUFENLOS Treppen- oder Rollstuhllift. Fordern Sie einfach Ihr Treppen- oder Rollstuhllift Angebot per E-Mail an:

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Ihr Treppen- oder Rollstuhllift als Vorführmodell
Neben einem Treppen- oder Rollstuhllift als Neukauf stehen Ihnen bei STUFENLOS auch zahlreiche Ausstellungs- und Vorführlifte zum Kauf zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von Ihrem persönlichen Vorteilsangebot aus den STUFENLOS Lift-Zentren in Karlsruhe, Ettlingen und Bretten.
Ihr Treppenlift zur Miete
Sie benötigen Ihren STUFENLOS Treppenlift nur für einen bestimmten Zeitraum? STUFENLOS bietet Ihnen dafür interessante Möglichkeiten, Ihren Treppenlift zu mieten! Wussten Sie, dass die Pflegekasse auch für Ihren Treppenlift zur Miete einen Zuschuss von 2.557 EUR zahlt?

Beim STUFENLOS Mietmodell zahlen Sie nach einer einmaligen 1. Rate / Anzahlung nur niedrige Monatsraten für Ihren Treppenlift. Nach Ablauf der Mietdauer nehmen wir Ihren STUFENLOS Treppenlift kostenfrei zurück. Während der Mietzeit profitieren Sie selbstverständlich von unserem 365 Tage Kundenservice.