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Beratung

Zuschüsse von der Pflegeversicherung
Als Pflegebedürftiger können Sie von der Pflegeversicherung / Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von 2.557,00 EUR erhalten gemäß § 40 SGB XI - Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Ein formloser, schriftlicher Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt, um unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss gewährt zu bekommen wie z. B.:

  • Einstufung in Pflegeversicherung (mindestens Pflegestufe 1), auch rückwirkend, wenn Antrag auf Einstufung vor Einbau des Treppenliftes erfolgt ist.
  • Erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten, was bei Schwierigkeiten beim Treppensteigen in der Regel gegeben ist.
  • Notwendige Erreichung lebensnotwendiger Räume mit dem Treppenlift wie z. B. im Obergeschoss befindlicher Räume wie Bad oder Schlafzimmer.


Gerne beraten wir Sie ausführlich über die Zuschussmöglichkeit und übernehmen für Sie die Antragsstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sprechen Sie mit uns unter 0721 - 78 31 240.
Förderprogramme der KfW Bank

Neben den Zuschussmöglichkeit von der Pflegekasse stehen Ihnen auch die Förderprogramme der KfW Bank zur Verfügung.

Ab einer Investitionssumme von mindestens 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5% der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Förderfähig sind u. a. der Einbau eines Treppen- oder Rollstuhlliftes sowie eines Senkrechtliftes. Der Antrag ist vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der KfW Bank zu stellen. Alle erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter www.kfw.de/altersgerecht-umbauen-zuschuss bzw. können Sie im Infocenter der KfW, Telefon 01801/335577 bestellen. Nähere Informationen erhalten Sie auch direkt bei STUFENLOS unter 0721 - 78 31 240.

Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Antragsstellung bei der KfW Bank für Sie!
Zuschüsse durch andere Träger

Neben der Pflegeversicherung gibt es auch andere Stellen für eine Förderung Ihres STUFENLOS Treppenliftes. Bei Unfallgeschädigten treten oftmals die Berufsgenossenschaften, Versorgungsämter oder Versicherungen als Kostenträger auf. Bei Kriegsopfern übernehmen Fürsorgestellen oder Wohlfahrtsverbände in vielen Fällen die Kosten (ganz oder teilweise) für einen STUFENLOS Treppen- oder Rollstuhllift.