AGB


1. Allgemeines

Für die Rechtsbeziehungen zwischen STUFENLOS Mobilität nach Maß GmbH (nachfolgend STUFENLOS genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn STUFENLOS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Vertragsergänzungen und -änderungen bedürfen stets der Schriftform. Schriftformerfordernisse sind Wirksamkeitsvoraussetzung. Alleine die Geschäftsführer von STUFENLOS sind berechtigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

2. Vertragsschluss

STUFENLOS erstellt ein verbindliches, individuell an den Kunden angepasstes Angebot. An dieses Angebot ist STUFENLOS 3 Monate gebunden. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er sich mit dem Angebot einverstanden erklärt, es unterzeichnet und an STUFENLOS übermittelt. Zwecks Bestätigung des Vertragsschlusses erhält der Kunde von STUFENLOS eine Auftragsbestätigung. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer.

3. Lieferung

1. Änderungen der Ware, die auf technischen Weiterentwicklungen beruhen und die dem Kunden zumutbar sind, können von dem Kunden nicht gerügt werden. Die Annahme der Ware kann aus diesen Gründen nicht verweigert werden. Dies gilt auch für optische Änderungen im Vergleich zu Bildangaben, insbesondere hinsichtlich Form und Farbe des Produkts.
2. Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn eine Lieferfrist wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. STUFENLOS ist zu Teillieferungen berechtigt soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem STUFENLOS durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Nichtbelieferung durch Zulieferer oder sonstige, unvorhergesehene und unkontrollierbare Ereignisse unverschuldet daran gehindert ist, die Lieferung zu erbringen. Wenn der Vertrag aus den oben genannten Gründen nicht erfüllt werden kann, wird STUFENLOS von der Verpfl ichtung zur Leistung frei. STUFENLOS wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich benachrichtigen.
4. Gerät STUFENLOS mit der Lieferung in Verzug, so wird der Kunde zunächst eine schriftliche Frist für die Lieferung von mindestens 4 Wochen setzen.

4. Kaufpreis, Zahlungsbedingungen

1. Wird die Ware erst über vier Monate nach Vertragsschluss vertragsgemäß geliefert oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die STUFENLOS nicht zu vertreten hat, auf einen Zeitpunkt von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss, behält sich STUFENLOS vor, im Falle von Preiserhöhungen der Hersteller den Kaufpreis einseitig entsprechend anzupassen.
2. Da die Treppen- und Rollstuhlliftsysteme sowie die Senkrechtlifte individuell für den Kunden hergestellt werden, sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 50% des vereinbarten Kaufpreises sofort mit Vertragsschluss fällig. Die weiteren 50% des Kaufpreises werden nach Fertigstellung fällig. Der Kunde kommt nach Ablauf von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug. Einer Mahnung bedarf es nicht.
3. Dem Kunden ist es untersagt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, soweit diese weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt ist.

5. Übergabeprotokoll

Hat STUFENLOS die Montageleistung vertraglich übernommen, führt STUFENLOS nach Installation des bestellten Produkts mit dem Kunden eine Probefahrt durch und weist den Kunden in die Bedienung des Lifts ein. Der Kunde erhält von STUFENLOS ein Übergabeprotokoll ausgehändigt, das von STUFENLOS und vom Kunden unterzeichnet wird.

6. Eigentumsvorbehalt

STUFENLOS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Während dieser Zeit ist es dem Kunden untersagt, über die Kaufsache zu verfügen. Er ist verpfl ichtet, Pfändung, Beschädigung oder ein Abhandenkommen der Kaufsache anzuzeigen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Sofern STUFENLOS die Montageleistung vertraglich übernommen hat, wird der Kunde STUFENLOS zur Erfüllung der Montageverpfl ichtung Zugang zu den jeweiligen Räumlichkeiten gewähren und die erforderlichen Allgemeine Geschäftsbedingungen elektrischen Anschlüsse und die elektrische Energie zur Verfügung stellen. Dies gilt auch im Falle der Mängelbeseitigung. Soweit Genehmigungen erforderlich sind (z.B Baugenehmigung, Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Zustimmung des Eigentümers), wird der Kunde diese auf eigene Kosten einholen. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspfl ichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, wird STUFENLOS die hierdurch anfallenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung stellen. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um den entsprechenden Zeitraum.

8. Zusätzliche Leistungen (Kundenservice und Wartung)

1. STUFENLOS bietet 365 Tage im Jahr einen 24-Stunden Kundenservice an. Die Telefonnummer des Kundenservices kann der Kunde dem Vertragsformular entnehmen. Der Kundenservice ist während des Gewährleistungszeitraums kostenlos. Über diesen Zeitraum hinaus kann der Kunde den Service gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch nehmen. Durch den 24-Stunden Kundenservice gewährleistet STUFENLOS die zeitnahe Behebung von Betriebsstörungen. Sind Reparaturen erforderlich, werden diese entweder im Rahmen der Gewährleistung oder, wenn die Betriebsstörung nicht auf einem Mangel des Produkts beruht, gegen gesonderte Vergütung behoben.
2. STUFENLOS übernimmt gegen zusätzliche Vergütung und Abschluss eines gesonderten Vertrages die jährliche Wartung des vom Kunden erworbenen Lifts. Der Wartungsservice umfasst die Kontrolle der Sicherheitsund Verschleißteile, das Reinigen und Fetten beweglicher Anlagenteile, sowie die Sicherheits- und Funktionsprüfung.
3. Der Wartungsvertrag wird jeweils für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Die Vertragszeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich kündigt. Der Kunde kann den Vertrag im Falle des Ablebens des Liftnutzers außerordentlich kündigen. Dies gilt auch, wenn der Nutzer des Lifts dauerhaft an dessen Benutzung gehindert ist.
4. STUFENLOS ist berechtigt, die Vergütung für das folgende Vertragsjahr angemessen anzupassen. Die Anpassung ist für den Kunden verbindlich, wenn die Anpassung mindestens drei Monate vor Inkrafttreten dem Kunden schriftlich mitgeteilt wurde und dieser nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Im Falle des Widerspruchs endet der Vertrag mit Ablauf des Vertragsjahres.

9. Gewährleistung

1. Der Kunde wird STUFENLOS Mängel der Kaufsache unverzüglich schriftlich mitteilen. Ansonsten wird STUFENLOS von der Gewährleistung frei.
2. Der Kunde kann bei nachgewiesenen Sachmängeln Nacherfüllung verlangen. STUFENLOS kann pro gerügten Mangel mindestens zwei Nacherfüllungsversuche vornehmen. In besonderen Fällen kann eine höhere Anzahl von Nachbesserungsversuchen für den Kunden zumutbar sein.
3. Falls die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis herab zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei geringfügigen Mängeln ist das Rücktrittsrecht des Kunden jedoch ausgeschlossen.
4. Die dem Kunden eingeräumte Gewährleistungszeit ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache.

10. Haftung

STUFENLOS haftet auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pfl ichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubte Handlung), nur:
- bei Vorsatz, der Übernahme einer Garantie oder im Hinblick auf das Beschaffungsrisikos in voller Höhe;
- bei Fahrlässigkeit begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden, jedoch der Höhe nach bei grober Fahrlässigkeit begrenzt auf 50.000 Euro, bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf 10.000 Euro. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung des Lebens, Gesundheitsund Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der obigen Haftungsbegrenzung unberührt.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist, der Geschäftssitz von STUFENLOS. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Geschäftssitz von STUFENLOS ist Karlsruhe.


Unsere Partner

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STUFENLOS kommt zu Ihnen

Unseren STUFENLOS-Service rund um Treppenlifte, Rollstuhllifte und kleine Aufzüge bieten wir nicht nur in der Stadt Karlsruhe von Neureut über Durlach bis Rüppurr an. Natürlich montieren wir unsere Lifte auch in der gesamten Region Karlsruhe mit Ettlingen und Bruchsal sowie benachbarten Mittelzentren wie Rastatt, Baden-Baden, Pforzheim oder Calw. Die angrenzende Pfalz mit Städten wie Landau, Wörth oder Germersheim kommt ebenfalls in den Genuss unseres Dienstleistungsangebots rund um Homelifte, Treppenlifte, auch für schmale Treppen und Plattformlifte für innen und außen.
Sie wohnen nicht in einer der aufgeführten Städte? Natürlich kommen wir auch zu Ihnen in Heidelberg, Mannheim, Heilbronn, Weinheim oder Mosbach. Ebenso tätig sind wir in Neustadt an der Weinstraße, Bad Dürkheim und Ludwigshafen. Sie sind unsicher, ob wir auch bei Ihnen vorbeikommen? Wir sind auch jenseits von Offenburg, Lahr oder Freiburg als Experten für Sitzlifte, Treppenfahrstühle, Behindertenlifte und Homelifte ohne Schacht im Einsatz. Rufen Sie uns einfach kurz an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

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