Bis zu 4.180 € Pflegezuschuss 2025 für Ihre Mobilität

Sichern Sie sich ab 2025 bis zu 4.180 € Pflegezuschuss! Förderung für Treppenlifte, Rollstuhllifte und Kleinaufzüge. Wir helfen bei Antrag, Montage & Wartung.

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Pflegezuschuss erhöht – eine großartige Nachricht für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen! Mit bis zu 4.180 Euro für Einzelmaßnahmen und 16.720 Euro für gemeinschaftliche Wohnformen unterstützt die Pflegekasse notwendige Anpassungen in Ihrem Zuhause. Dazu zählen Treppenlifte, Rollstuhllifte und Kleinaufzüge, die die Mobilität und Sicherheit in den eigenen vier Wänden deutlich erhöhen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um die Förderung optimal zu nutzen – inklusive praktischer Tipps und Infos zu unserem umfassenden Service.

Was ist der Pflegezuschuss und wer kann ihn beantragen?
Der Pflegezuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Personen bei notwendigen Umbaumaßnahmen in ihrem Zuhause hilft. Ziel ist es, das Leben zu Hause zu erleichtern und Pflegebedürftigen mehr Mobilität und Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.
  • Pflegebedürftige, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben.

Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick
Mit der Erhöhung des Pflegezuschusses stehen Ihnen ab 2025 mehr Mittel zur Verfügung:

  • Für einzelne Maßnahmen, wie den Einbau eines Treppen- oder Rollstuhllifts, erhalten Sie künftig bis zu 4.180 Euro (statt bisher 4.000 Euro).
  • Für gemeinschaftliche Wohnformen, z. B. Pflege-Wohngemeinschaften, steigt der Zuschuss auf 16.720 Euro.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Der Pflegezuschuss kann für verschiedene Umbauten genutzt werden, die das Leben sicherer und barrierefreier machen. Dazu gehören insbesondere:
✔️ Treppenlifte: Erleichtern den Zugang zu höheren Etagen und sorgen für mehr Mobilität.
✔️ Rollstuhllifte: Unterstützen Menschen im Rollstuhl, um Treppen oder Höhenunterschiede zu überwinden.
✔️ Kleinaufzüge: Eine elegante und platzsparende Lösung für mehr Barrierefreiheit in Ihrem Zuhause.

Unser Rundum-Service: Alles aus einer Hand
Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur langfristigen Betreuung. Unser Ziel ist es, Ihnen die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen:

  • Beratung: Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse. 🤝
  • Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen, den Pflegezuschuss bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen – einfach und ohne Bürokratie. 📝
  • Montage: Unsere erfahrenen Techniker sorgen für eine schnelle und fachgerechte Installation. 🛠️
  • Service & Wartung: Auch nach der Montage stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite – für einen langfristigen und sicheren Betrieb Ihrer Anlage. 🔧

Tipps für die Antragstellung
Damit Sie den Pflegezuschuss ohne Verzögerung nutzen können, hier einige wichtige Hinweise:

  1. Klären Sie Ihren Pflegegrad, falls dies noch nicht geschehen ist.
  2. Besprechen Sie die geplanten Maßnahmen mit Ihrer Pflegekasse.
  3. Lassen Sie sich von uns beraten – wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Unterlagen und kümmern uns um die Abwicklung.

Fazit: Mehr Mobilität und Lebensqualität mit dem Pflegezuschuss 2025
Die Erhöhung des Pflegezuschusses ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben. Mit bis zu 4.180 Euro für Einzelmaßnahmen können Sie Treppenlifte, Rollstuhllifte oder Kleinaufzüge einfacher finanzieren und so Ihre Mobilität und Lebensqualität nachhaltig verbessern.

Kontaktieren Sie uns jetzt – wir sind Ihnen gerne behilflich! 😊 Egal, ob es um die Auswahl des passenden Treppenlifts, Rollstuhllifts oder Kleinaufzugs geht oder um die Beantragung des Pflegezuschusses: Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse. 📞07217831240

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