Pflegegrad 1 in der Diskussion

Pflegegrad 1 soll wegfallen? STUFENLOS aus Karlsruhe bietet barrierefreie Liftlösungen für Haus & Wohnung – Mobilität sichern, selbstbestimmt wohnen.

Aktuell: Pflegegrad 1 soll möglicherweise abgeschafft werden

Die Bundesregierung diskutiert derzeit über die Abschaffung des Pflegegrad 1. Was auf den ersten Blick nach einer bürokratischen Änderung aussieht, hat in Wirklichkeit ganz praktische Folgen – vor allem für ältere Menschen mit leichten Einschränkungen.
Denn mit dem Pflegegrad 1 sind wichtige Leistungen und Zuschüsse der Pflegekasse verbunden – unter anderem für Treppenlifte, Wohnraumanpassungen oder Alltagshilfen.
Besonders betroffen wären also genau die Menschen, die noch weitgehend selbstständig leben, aber schon Unterstützung benötigen, um in ihrem Zuhause sicher zu bleiben.

Was bedeutet Pflegegrad 1 überhaupt?

Der Pflegegrad 1 wird Menschen zuerkannt, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen – etwa bei:

  • leichten Gleichgewichtsstörungen
  • beginnenden Mobilitätsproblemen
  • chronischen Schmerzen oder
  • leichten kognitiven Einschränkungen

 

Zwar gibt es hier kein Pflegegeld, aber sehr wohl Pflegeleistungen, z. B.:

  • den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro
  • Pflegeberatung und Unterstützung
  • Zuschüsse bis zu 4.000 Euro (plus 180 Euro Einbaupauschale) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – z. B. den Einbau eines Treppenlifts

Warum ein Treppenlift bei Pflegegrad 1 so wichtig ist

Auch kleine Einschränkungen können den Alltag stark beeinflussen. Wer nicht mehr sicher Treppen steigen kann, riskiert schnell Stürze – oder meidet die Treppe ganz.
Ein Treppenlift bietet hier Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität.

„Immer wieder kommen ältere Interessenten mit ihren erwachsenen Kindern zu uns, weil sie kaum noch sicher auf den Beinen sind – auch mit Pflegegrad 1“,
erzählt Herr Schnatz, Berater im STUFENLOS Lift-Zentrum Karlsruhe.

Viele können nicht selbst zu uns kommen, deshalb bieten wir Hausbesuche und individuelle Beratung an.
Gerade in älteren Gebäuden ist der Einbau oft eine Herausforderung: enge Wendeltreppen, steile Aufgänge, Anbauten – jede Situation ist anders.

„Manche Menschen waren monatelang im Obergeschoss ‚eingesperrt‘, weil sie die Treppe nicht mehr schafften. Nach dem Einbau ist die Erleichterung riesig“,
berichtet Herr Schoch aus unserem Außendienst.
„Es ist jedes Mal schön zu sehen, wie die Menschen wieder ein Stück Freiheit zurückgewinnen.“

Was passiert, wenn der Pflegegrad 1 wirklich wegfällt?

Laut Tagesspiegel (28.09.2025) und ZDF heute (29.09.2025) sind rund 863.000 Menschen in Deutschland vom möglichen Wegfall betroffen.Mit der Abschaffung des Pflegegrad 1 würden auch alle damit verbundenen Leistungen entfallen – insbesondere der Zuschuss für Treppenlifte nach § 40 SGB XI.
Das bedeutet: keine bis zu 4.180 Euro Förderung mehr für den Einbau oder Umbau eines Lifts.

Fazit: Jetzt Zuschüsse sichern, solange die Regelung gilt

Der Pflegegrad 1 gilt noch – und mit ihm die Chance, bis zu 4.180 Euro Zuschuss für einen Treppenlift zu erhalten.
Wer über eine Anschaffung oder einen Umbau nachdenkt, sollte jetzt handeln und sich beraten lassen.

STUFENLOS Lift-Zentrum Karlsruhe

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Quellen:

• Tagesspiegel, 28.09.2025: https://www.tagesspiegel.de/politik/rund-863000-patienten-betroffen-koalition-pruft-offenbar-streichung-von-pflegestufe-1-14407862.html

• ZDFheute, 29.09.2025: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wegfall-pflegestufe-eins-faq-100.html

• Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegegrad-1.html

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