Braucht man für den Treppenlift ein ärztliches Attest für die Steuer?

Wir erklären, wann ein Attest erforderlich ist und welche Kosten Sie geltend machen können.

Wer einen Treppenlift einbauen lässt, hört häufig den Tipp: „Lass dir vorher unbedingt ein Attest vom Arzt ausstellen, sonst erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.“ Doch stimmt das überhaupt?

Die kurze Antwort lautet:

Nein – zumindest nicht in jedem Fall.

Denn bei den Arbeitskosten für den Einbau eines Treppenlifts handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Hierfür ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Die Montage eines Treppenlifts zählt grundsätzlich zu den begünstigten Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Absetzbar sind dabei die in der Rechnung ausgewiesenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten sind hiervon ausgeschlossen.

Voraussetzungen sind:

  • Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten
  • unbare Zahlung (z. B. per Überweisung)
  • selbst genutzte Immobilie

Außergewöhnliche Belastung: Medizinische Notwendigkeit nachweisen

Anders sieht es aus, wenn Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen möchten.

Hier prüft das Finanzamt, ob der Treppenlift aufgrund einer Erkrankung medizinisch notwendig war.

Die gute Nachricht:

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass kein vorheriges amtsärztliches Gutachten und auch keine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes erforderlich ist.

Das bedeutet jedoch nicht, dass gar kein Nachweis notwendig ist. Das Finanzamt darf weiterhin prüfen, ob der Einbau medizinisch erforderlich war.

Deshalb empfehlen viele Steuerberater und auch wir, sich vorsorglich ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes ausstellen zu lassen. Dieses ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, erleichtert aber häufig die Anerkennung der Kosten.

Unser Tipp

Lassen Sie sich bereits vor dem Einbau Ihres Treppenlifts steuerlich beraten. Je nach persönlicher Situation kann entweder die wirtschaftlich sinnvollste Lösung sein:

  • die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen,
  • der Abzug als außergewöhnliche Belastung
  • oder sogar eine Kombination mit Zuschüssen der Pflegekasse

 

Fazit

  • Für die Lohnkosten als Handwerkerleistung benötigen Sie kein Attest.
  • Für den Abzug als außergewöhnliche Belastung ist kein amtsärztliches Gutachten vorgeschrieben. Ein Attest Ihres behandelnden Arztes ist jedoch empfehlenswert, um die medizinische Notwendigkeit gegenüber dem Finanzamt einfacher nachweisen zu können.

Quellen

  • Bundesfinanzhof, Urteil VI R 14/11 vom 05.10.2011
  • Bundesfinanzhof, Urteil VI R 61/12 vom 06.02.2014

Persönlich beraten – gut informiert entscheiden

Sie haben Fragen zu den Kosten eines Treppenlifts, möglichen Zuschüssen oder den verschiedenen Liftlösungen? Wir beraten Sie gerne persönlich – bei Ihnen vor Ort oder im STUFENLOS Lift-Zentrum in Karlsruhe. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Wohnsituation und informieren Sie auch über mögliche Fördermöglichkeiten.

Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

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W. Grunow
12/08/2026
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Von A bis Z alles bestens. Wir sind mit dem Service, der Abwicklung und der persönlichen Beratung sehr zufrieden. Klare Weiterempfehlung
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Sabine Schoch
30/07/2026
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Wir waren rundum zufrieden. Vom telefonischen Erstkontakt, die tolle persönliche Beratung vor Ort, bishin zum Einbau .... alles Super! Vielen Dank
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anne klomen
01/07/2026
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Zuverlässig, reibungslos, sehr freundlich. Sehr zu empfehlen. Wir waren sehr zufrieden
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Peter Liebmann
27/04/2026
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Die Fa. Stufenlos ist nur zu empfehlen, sehr gute Beratung und schneller Einbau. Kompetentes Personal, toller Service, alles zur besten Zufriedenheit. Die Informationen im Liftzentrum sind sehr zu empfehlen. Auch noch vielen Dank für die Überraschung von der Fa. Prelisauer, meine Frau hat sich riesig gefreut darüber.
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Rolf Heck
22/04/2026
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Ich möchte Herrn Uhland von der Firma Stufenlos empfehlen! Er war super freundlich und hat viel Fachwissen. Man merkt, dass er sich wirklich für die Kunden einsetzt. Ich kann ihn auf jeden Fall weiterempfehlen!
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Sunshine 22
14/04/2026
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Wir sind seit vielen Jahren Kunde bei STUFENLOS und sehr zufrieden mit dem Kundenservice. Alle Mitarbeiter sind immer sehr freundlich. Unser Lift ist nun schon seit über 10 Jahren im Einsatz und funktioniert (meistens) sehr zuverlässig. Besonders positiv hervorheben möchten wir den schnellen und unkomplizierten Service: In Notfällen ist telefonisch immer jemand erreichbar und Reparaturen werden zeitnah sowie absolut kundenorientiert durchgeführt. Ein ganz besonderes Dankeschön gilt Herrn Mittag, auf den wir uns seit Jahren verlassen können.
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Jochen Fischer
03/04/2026
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Der Treppenlift war für meinen Vater. Die Beratung und die Abwicklung des gesamten Auftrages ging völlig Problemlos. Schon das Erstellen des Angebots ging mehr als nur schnell. Bilder von der Treppe machen und per WhatsApp schicken 3 Stunden später war das Angebot da. Auch der Termin zur Beratung und zum Ausmessen sowie der Montage des Treppenlift war absolut professionell. Gerne wieder
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M. C. Riemensperger
01/04/2026
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Bis jetzt immer guter Service und schnelle Lösung von Problemen, schon über mehrere Jahre. Top! Danke Herr Mittag!
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Martin Sander
11/03/2026
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Unsere Erfahrung mit Stufenlos war leider sehr enttäuschend. Wir hatten einen Treppenlift bestellt, mussten den Auftrag jedoch aus privaten Gründen stornieren. Daraufhin haben wir das Unternehmen um Stornierung des Auftrags und Mitteilung der anfallenden Kosten gebeten. Daraufhin erhielten wir eine Rechnung über 27 % des Gesamtwerts – und wenn man Montage- und Transportkosten herausrechnet, sind es sogar etwa 33 %. Da dieser Betrag für uns überraschend hoch war, haben wir höflich nach einer Aufschlüsselung der Kosten gefragt, da wir davon ausgingen, dass nur geringe Vorleistungen erfolgt sein konnten. Statt einer Erklärung erhielten wir jedoch ein Schreiben vom Anwalt. Dieser teilte uns mit, dass das Unternehmen beim Hersteller in England eine Stornierung veranlasst hatte und dort Kosten in Höhe von 170 Euro angefallen sind – das entspricht lediglich 1,3 % des Gesamtauftrags. Aus unserer Sicht ist es fragwürdig, eine so hohe Stornierungsgebühr zu verlangen, wenn die tatsächlichen Kosten deutlich geringer sind. Ok wurde noch eine Zeichnung erstellt aber die ist schätzungsweis 100 Euro wert. Insgesamt können wir das Geschäftsgebaren nicht empfehlen. Antwort zu Ihre Reaktion: Ich arbeite nun schon Jahrzehnte im Anlagenbau und da kam es natürlich auch schon zu Stornierungen. Ich stelle da transparent meine Zahlen zusammen so dass der Kunde das einfach Nachvollziehen kann. Mehr wollte ich von der Firma Stufenlos eigentlich nicht, ich denke das gibt es ja nichts verwerfliches daran. Wenn ich jetzt mal rechne: 3.933.- Euro – 174.- Euro von Firma Access = 3.759 Euro. Bringen wir noch die Zeichnung in Abzug, macht ein Lehrling in 2 Stunden großzügig gerechnet nochmals 200 Euro Das wären dann 3.559.- Euro, wenn man von einem Stundenverrechungssatz von 80.- Euro ausgeht dann hätte ja die Firma Stufenlos 44 Stunden Aufwand gehabt (für was?) Was mir noch aufgefallen ist, ist folgende Passus im Angebot des Herstellers (siehe Foto) Darüber wurden wir nicht informiert, ich muss dazu sagen dass meine Mutter alleine lebt. Somit wäre ja der Lift überhaupt nicht geeignet gewesen für meine Mutter.

📍 Besuchen Sie uns im STUFENLOS Lift-Zentrum in der Lorbeerweg 20, 76149 Karlsruhe – wir freuen uns auf Sie!

📅 Terminvereinbarung unter: 0721 78 31 240 oder per Mail an: info@stufen-los.de

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