Förderungsmöglichkeiten für Ihren Treppenlift

Ein Treppenlift kann eine sinnvolle Investition sein und Ihnen helfen, Mobilitätsprobleme zu lösen und Ihre Unabhängigkeit im Alltag zu bewahren. Der Kauf eines Treppenlifts kann jedoch ein großer finanzieller Aufwand sein, insbesondere wenn Sie nur über ein begrenztes Budget verfügen. Zum Glück gibt es jedoch verschiedene Förderungsmöglichkeiten, die Sie nutzen können, um den Kauf eines Treppenlifts zu erleichtern. In diesem Ratgeber werden wir Ihnen einige der wichtigsten Förderprogramme vorstellen, die Ihnen dabei helfen können, Ihren Treppenlift zu finanzieren.

1. Krankenkassen

Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, kann Ihre Krankenkasse einen Zuschuss für den Kauf eines Treppenlifts gewähren. Der Zuschuss hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrem Alter, Ihrer Pflegestufe und Ihrer individuellen Situation. Es ist wichtig zu beachten, dass die Krankenkassen die Kosten für einen Treppenlift nur in Ausnahmefällen übernehmen, z.B. wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Ihre Mobilität sicherzustellen. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse.

2. Pflegeversicherung

Auch die Pflegeversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für einen Treppenlift gewähren. Hier kommt es jedoch in erster Linie auf Ihre Pflegestufe an. Je höher Ihre Pflegestufe, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Zuschuss erhalten. Sie müssen jedoch darauf achten, dass der Treppenlift in diesem Fall als „Hilfsmittel“ eingestuft wird, da die Pflegeversicherung nur für die Kosten von Hilfsmitteln aufkommt.

Die Pflegeversicherung bezuschusst bis zu 4.000 Euro pro Person, beziehungsweise maximal 16.000 Euro beim Zusammenlegen der Leistungsansprüche von vier Personen.

Was Sie also machen können:

  1. Den Pflegegrad prüfen
  2. Den Antrag bei der Pflegeversicherung einreichen
  3. Ihr Liftsystem bei STUFENLOS kaufen oder mieten

Wir sind Ihnen gerne bei der Einreichung des Antrags bei der Pflegeversicherung behilflich!

3. KfW-Förderung

KFW-Zuschuss

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen an. Dazu gehört auch ein Zuschuss für den Kauf und Einbau eines Treppenlifts. Seit dem 01.07.2022 bietet die KfW Bank wieder einen Investitionszuschuss für altergerechtes und barrierefreies Umbauen (Programm 455), zum Beispiel für den Einbau eines Aufzugs. Der Zuschuss beträgt bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten, jedoch maximal 50.000 Euro. Um den Zuschuss zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Antragsformular bei der KfW herunterladen und ausgefüllt einreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung nur für Wohnungen genutzt werden kann, die älter als 10 Jahre sind.

KFW-Darlehen

Neben dem KFW-Zuschuss gewährt die große Förderbank KfW außerdem zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Programms „159 – Altersgerecht Umbauen“. Sie profitieren somit von einem Darlehen ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohnung, unabhängig vom Alter bzw. bis 10 % der förderfähigen Investitionskosten für Selbstnutzer und Vermieter bei barrierereduzierenden und einbruchsicherenden Umbaumaßnahmen.

Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung!

4. Steuerliche Absetzbarkeit

Auch die steuerliche Absetzbarkeit ist eine Möglichkeit, die Kosten für den Kauf und Einbau eines Treppenlifts zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für den Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden. Zum Beispiel können Sie die Kosten für den Treppenlift von der Steuer absetzen, wenn der Lift aus medizinischen Gründen notwendig ist und das Finanzamt eine ärztliche Bescheinigung akzeptiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Anschaffungs- und Installationskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Höhe des absetzbaren Betrags von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Grad der Behinderung, abhängt.

Die Summe errechnet sich abhängig von Ihrem persönlichen Einkommens- und Familienverhältnis. Ein Steuerabzug ist auch bei Zuschussbewilligung der Pflegeversicherung möglich!

Sie haben Fragen zu den Förderungsmöglichkeiten?

Sprechen Sie uns an und nutzen Sie Ihre Chancen und unsere umfassende persönliche Beratung, mit den Experten von STUFENLOS in unserer großen Liftausstellung in Karlsruhe – gerne auch per Telefon oder E-Mail.

Beratung in unserer Liftausstellung

In unserer Liftausstellung in Karlsruhe erleben Sie Aufzüge, Treppen- und Rollstuhllifte auf 400 m² hautnah. Alle Produkte lassen sich direkt testen. So finden auch Sie das passende Modell!

 

Öffnungszeiten
Mo – Fr:  9.00 – 18.00 Uhr
Sa:            9.00 – 13.00 Uhr

Lifte einfach Testen

In unserer Ausstellung wird Bewegungsfreiheit zum Erlebnis. Hier ist Anfassen ausdrücklich erlaubt: So können Sie die Lifte aus unserem Programm nicht nur hautnah erleben, sondern auch persönlich testen. Schließlich sollen Sie sich mit Ihrem Homelift, Treppenlift oder Rollstuhllift Tag für Tag richtig wohlfühlen.

STUFENLOS-Online-Beratung

Einfacher geht es nicht: Schicken Sie uns Fotos Ihrer Treppe per WhatsApp oder E-Mail und lassen Sie sich am Telefon von unseren Experten beraten. Im Anschluss erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für Ihren Treppenlift, Rollstuhllift oder Homelift.

WhatsApp 0151 . 117 66 191
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