Kann man einen Treppenlift auch als Mieter einbauen lassen und wer trägt die Kosten?

Ja, als Mieter können Sie einen Treppenlift einbauen lassen. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein und es gibt verschiedene Aspekte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Zustimmung des Vermieters und die Finanzierung. In diesem Blogartikel erläutern wir die Bedingungen und Möglichkeiten für Mieter, einen Treppenlift zu installieren, sowie die Kostenaufteilung und mögliche Förderungen.

Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenlifts als Mieter

Berechtigtes Interesse

Als Mieter müssen Sie ein berechtigtes Interesse am Einbau des Treppenlifts nachweisen können. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine Behinderung oder eine erhebliche Mobilitätseinschränkung vorliegt. Ein ärztliches Attest kann dieses berechtigte Interesse belegen und als Nachweis dienen, dass der Treppenlift notwendig ist, um Ihre Mobilität und Lebensqualität zu verbessern.

Zustimmung des Vermieters

Der wichtigste Schritt vor dem Einbau eines Treppenlifts ist die Einholung der Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung sollte schriftlich erfolgen, um rechtlich abgesichert zu sein. Der Vermieter darf den Einbau eines Treppenlifts nicht willkürlich verweigern, muss jedoch sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Wohnung berücksichtigen. Wenn das Interesse des Mieters am Treppenlift überwiegt, sollte der Vermieter grundsätzlich zustimmen.

Einhaltung von Vorschriften

Besonders in Mehrfamilienhäusern müssen bestimmte bauliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehört, dass die Mindestlaufbreiten der Treppen erhalten bleiben, um die Fluchtwege nicht zu behindern. In der Regel muss neben dem hochgeklappten Treppenlift ein Durchgang von mindestens 60 cm frei bleiben. Dies stellt sicher, dass alle Bewohner des Hauses die Treppen weiterhin sicher nutzen können.

Einverständnis der Mietparteien

In Mehrfamilienhäusern kann es erforderlich sein, das Einverständnis der anderen Mieter einzuholen, insbesondere wenn der Treppenlift in gemeinschaftlich genutzten Bereichen installiert werden soll. Dies ist besonders wichtig, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Kosten und Finanzierung

Kostenübernahme durch den Mieter

Die Kosten für die Anschaffung, den Einbau, die Wartung und die spätere Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung trägt der Mieter selbst, auch wenn der Vermieter dem Einbau zustimmt. Die Kosten variieren je nach Art des Treppenlifts und der Treppenform. Einfache Sitzlifte beginnen bei etwa 2.000 Euro, während Plattformlifte für Rollstuhlfahrer ab etwa 10.000 Euro pro Etage kosten können.

Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts zu erhalten:

  1. Zuschüsse der Pflegekasse: Wenn der Mieter einen anerkannten Pflegegrad hat, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren, zu denen auch der Einbau eines Treppenlifts zählt.
  2. Fördermittel der KfW-Bank: Auch die KfW-Bank bietet Förderprogramme an, die den barrierefreien Umbau von Wohnungen unterstützen. Diese Förderungen stehen auch Mietern zur Verfügung.
  3. Regionale Förderinstitute: In vielen Bundesländern und Kommunen gibt es regionale Förderinstitute, die Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bereitstellen. Eine Recherche bei den örtlichen Behörden kann sich lohnen.

Fazit

Der Einbau eines Treppenlifts ist auch für Mieter möglich, erfordert jedoch die Erfüllung einiger Voraussetzungen. Dazu gehören das berechtigte Interesse, die Zustimmung des Vermieters, die Einhaltung baulicher Vorschriften und gegebenenfalls das Einverständnis der anderen Mietparteien. Die Kosten für den Einbau und die Wartung des Treppenlifts trägt in der Regel der Mieter, allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten, etwa durch Zuschüsse der Pflegekasse, Fördermittel der KfW-Bank oder regionale Förderprogramme. Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten und Anforderungen für den Einbau eines Treppenlifts als Mieter erfahren möchten oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns bei STUFENLOS zu kontaktieren. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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