Wie Betroffene vor Gericht doch noch Recht bekommen
Viele Menschen erleben, dass ihr Antrag auf Höherstufung der Pflegestufe abgelehnt wird, obwohl sich ihr Pflegebedarf deutlich verschlechtert hat. Doch die Ablehnung muss nicht das letzte Wort sein – immer mehr Betroffene ziehen vor Gericht und gewinnen.
Warum lehnt die Pflegekasse ab?
Die Ablehnung erfolgt meist nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der den Pflegebedarf möglicherweise anders einschätzt als die Betroffenen. Oft empfinden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen diese Bewertung als unzureichend.
Widerspruch einlegen – und dann vor Gericht?
Nach der Ablehnung haben Betroffene einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Wird auch dieser abgelehnt, bleibt der Gang zum Sozialgericht. Tatsächlich haben viele Betroffene vor Gericht Erfolg, wenn sie die wachsenden Anforderungen an die Pflege ausreichend belegen können.
Erfolgreiche Fälle vor Gericht
In vielen Fällen entscheiden die Gerichte zugunsten der Pflegebedürftigen. So wurde etwa bei einer chronisch erkrankten Frau nachträglich festgestellt, dass ihr Pflegebedarf höher war als vom MDK angenommen, und die Pflegekasse musste sie in eine höhere Pflegestufe einstufen.
Tipps für den Erfolg vor Gericht:
- Pflegeprotokolle führen: Dokumentieren Sie den Pflegeaufwand detailliert.
- Ärztliche Gutachten einholen: Zusätzliche Atteste von Fachärzten können den Fall stützen.
- Zeugenaussagen: Angehörige oder Pflegekräfte können den täglichen Pflegeaufwand belegen.
Fazit: Der Kampf lohnt sich
Die Ablehnung der Pflegekasse muss nicht endgültig sein. Mit guter Vorbereitung und der richtigen Unterstützung haben Betroffene vor Gericht oft gute Chancen auf eine erfolgreiche Höherstufung.

